Vor einer Beerdigung sind viele Dinge zu klären. Wir möchten alles nach Ihren Wünschen gestalten und dem/der lieben Verstorbenen eine würdige Verabschiedung ermöglichen.
Wir übernehmen vor der Beerdigung
die Verständigung des Totenbeschauarztes
das Waschen, Ankleiden, Einbetten und die Überführung des Verstorbenen zum Friedhof (weltweit)
die Organisation der von Ihnen gewünschten Trauerfeier
die Terminabsprache mit dem Geistlichen
die Benachrichtigung des zuständigen Pfarramtes
Druckaufträge für Parten, Danksagungen und Gedenkbilder
die Beistellung eines Kondolenzbuches
die Besorgung der Sterbeurkunden und der eventuell notwendigen Überführungspapiere
die Abholung und Überführung von allen und in alle Länder der Welt
die Verrechnung mit dem Wiener Verein Bestattungsvorsorge
Nach der Beerdigung
Wer in der Trauer von seinen Verwandten, Freunden und Bekannten nicht alleine gelassen wird, darf sich glücklich schätzen. Nach dem Begräbnis ist es üblich, allen, die mit Ihnen getrauert haben, zu danken.
Danksagungskarten und Danksagungen in den Tageszeitungen können über die Bestattung Wolfsberg bestellt werden. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung und vermitteln Druckaufträge.
Sterbegeldansprüche bestehen unter bestimmten Voraussetzungen bei Krankenkassen, Pensionsversicherungen, Gewerkschaften, Opferverbänden, Invalidenämtern und dergleichen.
Für das Verlassenschaftsverfahren werden die Hinterbliebenen vom Notar zur Todesfallaufnahme eingeladen. Es empfiehlt sich – soweit vorhanden – folgende Unterlagen vorzubereiten und mitzubringen:
Ein Lichtbildausweis
Name, Adresse, Stand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
Standesdokumente des Verstorbenen (vor allem Sterbeurkunde, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel)
Letztwillige Verfügung (Testament)
Vormundschaftsdekrete (Bescheid über Bestellung zum Sachwalter)
Letzte Pensionsabschnitte des Verstorbenen
Kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass (Bank-, Spar- und Wertpapierkonten, Vermögenssteuererklärung, Versicherungsbelege, Lebensversicherungspolizzen, Grundbuchsauszug, Grundbesitzbögen und Einheitswertbescheide, Übergabsverträge, Handelsregisterauszüge, KFZ-Papiere, etc.)
Aufstellungen und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses.
Zur Behebung von Versicherungen müssen der Versicherungsanstalt eine Sterbeurkunde, die Versicherungspolizzen, der letzte Einzahlungsabschnitt und eventuell ein Personalausweis vorgelegt werden.
Witwen- und Waisenpensionen sind bei der Pensionsversicherungsanstalt zu beantragen.
Die Polizeiliche Abmeldung erfolgt automatisch durch das Standesamt.
Bestehende Verträge, die auf den Namen des Verstorbenen lauten, müssen geändert oder gelöscht werden – etwa Strom, Gas,Wasser, Telefon, Fernsehen, Mitgliedschaften bei Vereinen, Daueraufträge usw.
Auskünfte über die steuerliche Behandlung von Bestattungsaufträgen erteilt das Finanzamt